AUFGELESEN

ALfA nennt „sechs gute Gründen“ für PID-Verbot

Anlässlich der morgen (07.07.) in Berlin stattfindenden 2. und 3. Lesung der interfraktionellen Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hat die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Dr. med. Claudia Kaminski, alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, bei der entscheidenden Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) für den Entwurf der Abgeordneten Birgit Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CSU) zu votieren. „Stimmen Sie für ein ausnahmsloses Verbot der PID. Sie öffnen sonst eine Tür, die sich nie wieder schließen lässt“, forderte Kaminski in einer Mitteilung an die Presse.

Um ihrer Forderung nach einem PID-Verbot auch optisch Ausdruck zu verleihen, werden
Mitglieder der ALfA am Donnerstag vor dem Reichstagsgebäude (Scheidemannstraße/Ebertstraße) demonstrieren. Die ALfA, so Kaminski, habe Verständnis dafür, „dass viele Abgeordnete immer noch mit sich ringen, welchem der drei zur Wahl stehenden Gesetzentwürfe zur PID sie am Donnerstag ihre Stimme geben sollen.“ Um ihnen die Entscheidung einfacher zu machen, habe die ALfA „gute Gründe“ zusammengestellt, die für ein ausnahmsloses Verbot der PID sprechen:

Demnach sind erstens auch im Labor gezeugte Embryonen Menschen. Das sei keine weltanschauliche These, „sondern eine wissenschaftliche Tatsache, die deshalb auch nur von ganz wenigen Menschen in Zweifel gezogen wird.“ Im Labor erzeugten Menschen komme dieselbe Würde zu, wie allen anderen Menschen. Ein Staat, der die In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt habe, sei sogar in besonderem Maß verpflichtet, Leib und Leben dieser Menschen zu schützen, so die ALfA.

Zweitens: Anders als ihr Name suggeriere, sei die Präimplantationsdiagnostik nicht auf Heilung, sondern auf Vernichtung angelegt. Für jedes Kind, das mittels PID geboren wird, werden „rund 33 Embryonen selektiert und vom Leben ausgeschlossen. Statt von PID wäre es daher treffender, von Präimplantationsselektion (PIS) zu sprechen. Und weil die PID zudem nur eine begrenzte Genauigkeit der Diagnose besitzt, fallen ihr auch Embryonen zum Opfer, die eigentlich kerngesund sind“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Die PID beinhalte drittens eine „Zeugung auf Probe“. Da mittels PID diejenigen Embryonen ausgesucht würden, die bestimmte unerwünschte Anlagen nicht besitzen, mache die PID aus der Laborzeugung eine „Zeugung auf Probe“. Es stehe aber niemandem zu, „nur solchen Menschen das Weiterleben zu gestatten, die Eigenschaften besitzen, die als gar nicht oder aber als nicht zu sehr belastend empfunden werden.“

Entgegen vielfacher Behauptung wäre laut ALfA ein PID-Verbot auch kein Wertungswiderspruch zum § 218. Einer IVF und der anschließenden PID unterzögen sich Paare – anders als beim natürlichen Geschlechtsverkehr – mit dem ausdrücklichen Wunsch, ein Kind zu zeugen. Von einer „ungewollten Schwangerschaft“ oder gar einer „Vergewaltigung“ könne demnach bei IVF und PID keine Rede sein. „Die Abtreibung eines auf natürlichem Wege gezeugten Kindes aufgrund einer nach Pränataler Diagnostik (PND) vermuteten Behinderung stellt einen Missbrauch des geltenden § 218a dar und lässt sich daher nicht als Rechtfertigung für die Zulassung der PID heranziehen“, argumentiert die ALfA.

Die PID sei fünftens ungeeignet, Spätabtreibungen zu vermeiden: „In keinem Land der Welt, lässt sich ein Rückgang von Spätabtreibungen durch die Einführung der PID belegen. Im Gegenteil: In Frankreich ist sogar ein Anstieg der Spätabtreibungen nach Einführung der PID belegt.“ In zahlreichen Ländern würden die Befunde der PID häufig mittels einer PND noch einmal überprüft und PID-Diagnosefehler dann durch Abtreibungen nach PND „korrigiert“. Es könne daher keine Rede davon sein, dass Frauen vor einem schwer belastenden Verfahren (PND) durch Ermöglichung eines weniger belastenden Verfahrens (PID) bewahrt würden.

Schließlich, so die ALfA, wohne der PID „als Instrument zur Leidvermeidung“ die natürliche Tendenz zur Ausweitung inne. „Da Leid letztlich subjektiv ist, kann der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorschreiben, was sie als Leid empfinden dürfen und was nicht. Er kann nur festsetzen, welche Instrumente sie zur Abwehr von Leid in Anspruch nehmen dürfen und welche nicht.“

Die vollständige Pressmitteilung der ALfA im Wortlaut finden Sie hier.