AUFGELESEN

CDL warnen vor „Qualitätskontrollsystem“

Anlässlich der heutigen (14.04.) Ersten Lesung über die drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) im Deutschen Bundestag haben die Christdemokraten für das Leben (CDL) die beiden Gesetzentwürfe, die eine „begrenzte Zulassung der PID“ vorsehen, scharf kritisiert. Beide Entwürfe „akzeptieren und fordern faktisch die Zulassung der PID“, erklärte die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr. Sofern eine solche Position Gesetz werde, führe dies dazu, dass „eine professionelle und kommerzielle Angebotsstruktur für die PID“ in ganz Deutschland entstehe. „Allen Eltern wird es dann zukünftig prinzipiell möglich sein, ihre im Labor erzeugte Embryonen auf Lebensfähigkeit und mögliche genetische Defekte hin prüfen und dann selektieren zu lassen“, argumentierte die CDL-Bundesvorsitzende.

„Nach den jetzt folgenden Anhörungen hat der Bundestag es in der Hand, ob zukünftig in Deutschland Menschen bereits im frühsten Stadium nach lebenswert und lebensunwert unterschieden werden.“ Der Widerspruch auch der Behindertenverbände zeige, dass es bei dieser Auseinandersetzung nicht nur um das Leben der Ungeborenen, sondern auch der Geborenen gehe. Nur wer Embryonen in der Petri-Schale die Menschenwürde abspreche, könne sie wie eine Sache behandeln und bewerten. „Genau dies droht, wenn PID flächendeckend als ‚Qualitätskontrollsystem‘ für Embryonen angeboten und eingeführt wird“, warnte Löhr.

Die gesamte Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.