AUFGELESEN

Der „Kinderglaube“ der PID-Befürworter

Der Göttinger Medizinrechtler Gunnar Duttge hält die Annahme, die Präimplantationsdiagnostik (PID) lasse sich auf Dauer begrenzen, für naiv. In einem in der Online-Ausgabe des Magazins „Legal Tribune“ veröffentlichten Aufsatz schreibt der stellvertretende Direktor des Zentrums für Medizinrecht der Georg-August-Universität Göttingen: „Die Erfahrungen im Bereich des Abtreibungsrechts sollten vor solchem Kinderglauben eigentlich bewahren.“

„Dreh- und Angelpunkt“ der Debatte um eine Zulassung der PID ist für Duttge die Frage, ob der Embryo ein „Rechtssubjekt“ oder eine „bloße Sache“ sei. Verneine man „anders als nach geltendem Recht“ die „Subjektqualität von Embryonen“, seien sämtliche Begrenzungen der PID „illegitim“. Betrachte man hingegen bereits Embryonen als Rechtssubjekte, sei „die Freigabe der PID kaum mehr zu rechtfertigen“.

Den vollständigen Beitrag von Professor Dr. Gunnar Duttge finden Sie hier.