BERICHT

Ethikrat legt PID-Stellungnahme vor

Der Deutsche Ethikrat hat am Dienstag (8.3.) vor der Bundespressekonferenz in Berlin seine mit Spannung erwartete Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgestellt. Darin empfehlen 13 der 26 Ratsmitglieder eine begrenzte Zulassung der PID. Elf Mitglieder drängen dagegen auf ein umfassendes Verbot der selektiven Gentests. Der Transplantationsmediziner Eckhard Nagel gab ein Sondervotum ab, in dem er sich für die Zulassung der PID und die Erstellung eines Indikationenkatalogs aussprach. Die Philosophin Weyma Lübbe enthielt sich komplett der Stimme.

Die mehr als 100 Seiten umfassende Stellungnahme des Gremiums, das Bundesregierung und Politik in bioethischen Fragen beraten soll, besteht aus drei Teilen. Auf den ersten rund 50, von allen 25 Ratsmitgliedern verantworteten Seiten breitet das Gremium zunächst die relevanten medizinischen, rechtlichen und sozialethischen Aspekte der PID aus und nimmt im Anschluss daran die gesetzliche Regelung der PID in einigen ausgewählten Staaten Europas unter die Lupe. Ausführlich dargelegt werden dabei nicht nur die verschiedenen PID-Methoden und die unterschiedlichen Zeitpunkte, bis zu denen sie am Embryo vorgenommen werden können, sondern auch ihre jeweilige Aussagekraft. In den Blick genommen werden ferner die jeder PID notwendig vorausgehenden Methoden künstlicher Befruchtung. Dabei werden auch die Risiken und Nebenwirkungen der IVF für die Frau und die dabei erzeugten Embryonen, wie etwa das Ovarielle Überstimmulationssyndrom (OHS), Fehlbildungen des Embryos oder der Fetozid zur Reduzierung von so genannten Mehrlingsschwangerschaften, offen angesprochen.

Im Anschluss daran legen zunächst die 13 Ratsmitglieder, die eine begrenzte Zulassung der PID befürworten, ihre Empfehlungen vor und begründen diese, bevor danach die elf Ratsmitglieder, die ein umfassendes Verbot der PID empfehlen, das Gleiche tun.
Bemerkenswert ist, dass selbst diejenigen Ratsmitglieder, die eine begrenzte Zulassung der PID befürworten, ein umfassendes Screening ohne Vorliegen des konkreten Verdachts, dass Eltern Gefahr laufen, schwere Erbkrankheiten auf ihre Kinder zu vererben, ebenso verboten sehen wollen wie eine Suche nach Anlagen für spätmanifestierende Krankheiten. Beides würde jedoch der Gesetzentwurf, der von einer Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Flach (FDP) erarbeitet wurde, ermöglichen.

Die komplette Stellungnahme des Deutschen Ethikrats finden sie hier.