UNTERSTÜTZER

Bernd-M. Wehner

Wenn das Embryonenschutzgesetz seinem Namen gerecht bleiben soll, dann muss es so nachgebessert werden, dass künftig Gentests an Embryonen generell verboten sind. Nur so ist gewährleistet, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht dazu missbraucht wird, Embryonen bereits bei einer künstlichen Befruchtung im Vorfeld auszusortieren und letztlich zu töten.
Der KKV plädiert deshalb immer wieder für eine Menschenwürde ohne Wenn und Aber. Und weil sich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt, muss dieser Schutz auch ab diesem Zeitpunkt gelten. Alles andere wäre eine willkürliche Festlegung. Aus diesem Grund darf es beim Lebensrecht keinen Kompromiss geben und deshalb muss der Bundestag in einem Gesetz Gentests an Embryonen verbieten.
So sehr wir Eltern verstehen können, dass sie ein gesundes Kind haben möchten, so sehr weisen wir aber auch darauf hin, dass es keinen Anspruch hierauf geben kann, schon gar nicht auf Kosten anderer Kinder.
Gleichzeitig bedauern wir, dass es in dieser Frage keine einheitliche Haltung der evangelischen Kirche gibt. Dafür begrüßen wir um so mehr, dass jetzt auch die Bundeskanzlerin ein ‚klares Bekenntnis’ für ein PID-Verbot abgelegt hat.

 

IM PORTRAIT

Bernd-M. Wehner

Bernd-M. Wehner ist Bundesvorsitzender des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV).