UNTERSTÜTZER

Dr. Erich Prinz von Lobkowicz

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. So lautet Art. 3, Abs. 3, Satz 2 unseres Grundgesetzes. Weil es aber keine größere Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen gibt, als sie im Frühstadium ihrer Entwicklung vom Leben selbst auszuschließen, gehört die PID entweder umfassend verboten oder die Verfassung geändert. Ich bin für die Beibehaltung...   [mehr…]

Dr. Matthias Heider, MdB

‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.’ Der Artikel 1 des Grundgesetzes ist aus der historischen Erfahrung gewachsen, dass die Missachtung fundamentalster menschlicher Grundsätze eine Gesellschaft in die moralische Katastrophe führt. Deshalb steht dieser Artikel gleich nach der Präambel am Anfang und...   [mehr…]

Karl Prinz zu Löwenstein

Wo von ‚Diagnose’ die Rede ist, wird ‚Therapie’ mitgedacht. Bei der PID wird aber nicht einmal der Versuch unternommen, jemanden von seinen Leiden zu heilen. Weder den Eltern, noch ihren, durch künstliche Befruchtung im Labor erzeugten Nachkommen, wird Heilung oder auch ‚nur’ die Linderung von Leiden zuteil. Stattdessen werden die Embryonen, bei denen mittels PID genetische...   [mehr…]

Bernd Schulte

Eine Alternative zu einem vollständigen Verbot der PID gibt es nicht: Weil die Würde des Menschen auch dem Embryo zukommt. Weil es mit dem christlichen Menschbild unvereinbar ist, wenn Einzelne darüber verfügen, welches Leben sich entwickeln darf und welches nicht. Weil niemand, auch kein Embryo, wegen seiner Behinderung oder seiner Anlagen diskriminiert werden darf. Für mich als Christ,...   [mehr…]

Marie-Sophie von Lobkowicz

Ich lehne die PID ab, weil sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist. Der so genannten Präimplantationsdiagnostik fallen unzählige ungeborene Menschen zum Opfer. Problematisch ist aber auch die assistierte Reproduktion, die der PID zwangsläufig vorangeht. Sie ist – anders als häufig behauptet – keine Therapie der Unfruchtbarkeit. Wer sich einer künstlichen Befruchtung...   [mehr…]

Prof. Dr. Christian Hillgruber

Der menschliche Embryo ist Rechtssubjekt, nicht Forschungsobjekt, nicht etwas, was man zu Forschungszwecken verwerten oder nach Feststellung fehlerhafter Beschaffenheit wegwerfen, aussondern und "verwerfen" darf, sondern jemand, der unbedingte Achtung verdient. "Menschenwürde", so hat das Bundesverfassungsgericht formuliert, ist "die Würde des Menschen als Gattungswesen. Jeder besitzt sie, ohne...   [mehr…]

Prof. Dr. Manfred Spieker

Auf ein geborenes Kind nach PID kommen mindestens 33 selektierte und verworfene Embryonen. Die Präimplantationsdiagnostik ist in Wahrheit eine Präimplantationsselektion. Ihre Legalisierung wäre ein großer Schritt in die eugenische Gesellschaft. Sie setzt werdende Eltern dem Druck aus, die Gesundheit ihrer Kinder zu garantieren. Von Eltern behinderter Kinder wird eine Rechtfertigung erwartet,...   [mehr…]

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